Pflegekostenversicherung
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Einige Informationen zum Thema „Pflegeversicherung“ aus der Wikipedia
Die Soziale Pflegeversicherung (PV) in Deutschland ist der jüngste, eigenständige Zweig der Sozialversicherung . Er wurde mit Wirkung zum 1. Januar 1995 durch Verabschiedung des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) [1] als Pflichtversicherung eingeführt und bildet – neben gesetzlicher Kranken- , Unfall- , Renten- und Arbeitslosenversicherung – die „fünfte Säule“ der Sozialversicherungen. Zur Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit hat die Soziale Pflegeversicherung die Aufgabe, Pflegebedürftigen Hilfen zu leisten, die wegen der Schwere der Pflegebedürftigkeit auf solidarische Unterstützung angewiesen sind.
Den vollständigen Artikel auf Wikipedia.de anzeigen: Pflegeversicherung
Quelle: Wikipedia.de

