Datenschutz
bei fairplay24
fairplay24 Datenschutzgrundsätze:
Versicherungen, Vorsorge
für Ihr Alter, Finanzdienstleistungen, Vermögensbildung
sind Vertrauenssache. Die Persönlichkeitsrechte unserer
Kunden zu respektieren, sind für uns wesentliche Grundsätze.
Das gilt selbstverständlich auch für den Umgang
mit Daten aus Ihrem Internetbesuch auf unsere Website.
Die fairplay24 Datenschutz-Grundsätze
gelten für alle fairplay24 Sites. Die fairplay24 Websites
können Links zu anderen Anbietern enthalten, auf die
sich unsere Datenschutzgrundsätze nicht erstrecken.
Der Schutz Ihres Rechts
wird durch Rechtsvorschriften: z.B. das Bundesdatenschutzgesetz
und Teledienstedatenschutzgesetz bezweckt. Unser Aufgabe
besteht darin diese Rechtsvorschriften zu beachten und umzusetzen.
Unser Websites sind im
Einklang mit den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen gestaltet.
Wir sind überzeugt, dass gerade Sie als Internetuser
Ihre Privatsphäre gewahrt wissen wollen.
In allen öffentlichen
fairplay24 Websites können Sie sich anonym bewegen.
Wo wir persönliche
Daten bei Ihrem Besuch unserer Websites erheben, verarbeiten
oder nutzen wollen, legen wir es offen. Ausschließlich
Sie entscheiden, welche persönlichen Daten wir erhalten.
Wir respektieren Ihre Datenschutzrechte,
insbesondere Ihr Auskunftsrecht über gespeicherte Daten.
Unsere Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter haben Ver-schwiegenheitspflichten zu wahren
damit Ihre Daten geschützt bleiben.
Unsere Sicherheitsvorkehrungen
entsprechen dem aktuellen Stand der Technik.
Für die Beachtung
der Datenschutzgrundsätze ist innerhalb der fairplay24
Administration gesorgt und ist außerdem ein besonderes
Anliegen der Firmenleitung.
Offener Zugang
Als Internetuser haben Sie freien Zugang zu allen unseren öffentlichen
Websits.
Nichtöffentlicher
Bereich
Der Zugriff auf bestimmte
Bereiche ist Benutzern mit spezieller Berechtigung vorbehalten.
Diese Bereiche dienen der Übermittlung von Daten die
unsere Mitarbeiter mit der Firmenzentrale austauschen und
bedürfen daher besonderer Zugangsberechtigungen um auch
dabei einen Datenmissbrauch auszuschliessen.
Datenschutzrechte
Sie haben nach dem Bundesdatenschutzgesetz
ein Recht
auf unentgeltliche Auskunft über Ihre durch uns gespeicherten Daten und
deren Verwendung, sowie unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Berichtigung,
Sperrung oder Löschung dieser Daten.
Nutzerdaten:
Personenbezogene Daten,
die anfallen können, um die Inanspruchnahme von Telediensten,
das heisst den Besuch von fairplay24 Webseiten zu ermöglichen
und Vergleichsberechnungen vorzunehmen.
Nach dem Teledienstedatenschutzgesetz
haben Sie außerdem das Recht: Eine eventuell erteilte
Einwilligung in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von
Internet-nutzungsdaten jederzeit ohne Angabe von Gründen
zu widerrufen sowie zu Ihrer Person oder zu einem Pseudonym
gespeicherte Internetnutzungsdaten jederzeit einzusehen.
Bei Fragen zum Datenschutz
wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an die Geschäftsleitung
von fairplay24.
Warum ist Datenerhebung
notwendig?
Versicherungen können heute ihre Aufgaben nur noch mit Hilfe der elektronischen
Datenverarbeitung (EDV) erfüllen. Nur so lassen sich Vertragsverhältnisse
korrekt, schnell und wirtschaftlich abwickeln; auch bietet die EDV einen besseren
Schutz der Versichertengemeinschaft vor missbräuchlichen Handlungen als
die bisherigen manuellen Verfahren.
Die Verarbeitung der uns
bekannt gegebenen Daten zu Ihrer Person wird durch das Bundesdaten-schutzgesetz
(BDSG) geregelt. Danach ist die Datenverarbeitung und -nutzung
zulässig, wenn das BDSG oder eine andere Rechtsvorschrift
sie erlaubt oder wenn der Betroffene eingewilligt hat.
Das BDSG erlaubt die Datenverarbeitung
und -nutzung stets, wenn dies im Rahmen der Zweckbe-stimmung
eines Vertragsverhältnisses oder vertragsähnlichen
Vertrauensverhältnisses geschieht oder soweit es zur
Wahrung berechtigter Interessen der speichernden Stelle erforderlich
ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige
Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Verarbeitung
oder Nutzung überwiegt.
Einwilligungserklärung
Unabhängig von dieser im Einzelfall vorzunehmenden Interessenabwägung
und im Hinblick auf eine sichere Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung
ist in Ihrem Versicherungsantrag eine Einwilligungserklärung nach dem
BDSG aufgenommen worden. Diese gilt über die Beendigung des Versicherungsvertrages
hinaus, endet jedoch - außer in der Lebens- und Unfallversicherung -
schon mit Ablehnung des Antrags oder durch ihren jederzeit möglichen Widerruf,
der allerdings den Grundsätzen von Treu und Glauben unterliegt.
Wird die Einwilligungserklärung
bei Antragstellung ganz oder teilweise gestrichen, kommt
es unter Umständen nicht zu einem Vertragsabschluß.
Trotz Widerruf oder ganz bzw. teilweise gestrichener Einwilligungserklärung
kann eine Datenverarbeitung und -nutzung in dem begrenzten
gesetzlich zulässigen Rahmen, wie in der Vorbemerkung
beschrieben, erfolgen.
Schweigepflichtentbindungserklärung
Daneben setzt auch die Übermittlung von Daten, die wie z. B. beim Arzt,
einem Berufsgeheimnis unterliegen, eine spezielle Erlaubnis des Betroffenen
(Schweigepflichtentbindung) voraus. In der Lebens-, Kranken- und Unfallversicherung
(Personenversicherung) ist daher im Antrag bzw. in Schaden-/ Leistungsanzeigen
auch eine Schweigepflichtentbindungsklausel enthalten.
Im folgenden wollen wir
Ihnen einige wesentliche Beispiele für die Datenverarbeitung
und -nutzung nennen:
1. Datenspeicherung bei
Ihrem Versicherer
Wir speichern Daten, die
für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind
zunächst Ihre Angaben im Antrag (Antragsdaten). Weiter
werden zum Vertrag versicherungstechnische Daten, wie Kundennummer
(Partnernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdauer,
Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben
eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen
oder eines Arztes geführt (Vertragsdaten). Bei einem
Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden
und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt
ermittelten Grad der Berufsunfähigkeit, die Feststellung
Ihrer Reparaturwerkstatt über einen Kfz-Totalschaden
oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag
(Leistungsdaten).
2. Datenübermittlung
an Rückversicherer
Im Interesse seiner Versicherungsnehmer wird ein Versicherer stets auf einen
Ausgleich der von ihm übernommenen Risiken achten. Deshalb geben wir in
vielen Fällen einen Teil der Risiken an Rückversicherer im In- und
Ausland ab. Diese Rückversicherer benötigen ebenfalls entsprechende
versicherungstechnische Angaben von uns, wie Versicherungsnummer, Beitrag,
Art des Versicherungsschutzes und des Risikos und Risikozuschlags sowie im
Einzelfall auch Ihre Personalien. Soweit Rückversicherer bei der Risiko-
und Schadenbeurteilung mitwirken, werden ihnen auch die dafür erforderlichen
Unterlagen zur Verfügung gestellt. In einigen Fällen bedienen sich
die Rückversicherer weiterer Rückversicherer, denen sie ebenfalls
entsprechende Daten übergeben.
3. Datenübermittlung
an andere Versicherer
Nach dem Versicherungsvertragsgesetz hat der Versicherte bei Antragstellung,
jeder Vertragsänderung und im Schadenfall dem Versicherer alle für
die Einschätzung des Wagnisses und die Schadenabwicklung wichtigen Umstände
anzugeben. Hierzu gehören z. B. frühere Krankheiten und Versicherungsfälle
oder Mitteilungen über gleichartige andere Versicherungen (beantragte,
bestehende, abgelehnte oder gekündigte). Um Versicherungsmissbrauch zu
verhindern, eventuelle Widersprüche in den Angaben des Versicherten aufzuklären
oder um Lücken bei den Feststellungen zum entstandenen Schaden zu schließen,
kann es erforderlich sein, andere Versicherer um Auskunft zu bitten oder entsprechende
Auskünfte auf Anfragen zu erteilen.
Auch sonst bedarf es in
bestimmten Fällen (Doppelversicherungen, gesetzlicher
Forderungsübergang sowie bei Teilungsabkommen) eines
Austausches von personenbezogenen Daten unter den Versicherern.
Dabei werden Daten des Betroffenen weitergegeben, wie Name
und Anschrift, Kfz-Kennzeichen, Art des Versicherungsschutzes
und des Risikos oder Angaben zum Schaden, wie Schadenhöhe
und Schadentag.
4. Zentrale Hinweissysteme
Bei Prüfung eines Antrags oder eines Schadens kann es notwendig sein,
zur Risikobeurteilung, zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts oder zur
Verhinderung von Versicherungsmissbrauch Anfragen an den zuständigen Fachverband
bzw. an andere Versicherer zu richten oder auch entsprechende Anfragen anderer
Versicherer zu beantworten. Dazu bestehen beim Gesamtverband der deutschen
Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) und beim Verband der privaten Krankenversicherung
(PKV) zentrale Hinweissysteme.
Die Aufnahme in diese Hinweissysteme
und deren Nutzung erfolgt lediglich zu Zwecken, die mit dem
jeweiligen System verfolgt werden dürfen, also nur soweit
bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Beispiele:
Allgemeine Haftpflichtversicherung
Registrierung von auffälligen Schadenfällen sowie
von Personen, bei denen der Verdacht des Versicherungsmissbrauch
besteht. Zweck: Risikoprüfung, Schadenauf-klärung
und -verhütung.
Kfz-Versicherer Registrierung von auffälligen Schadenfällen, Kfz-Diebstählen
sowie von Personen, bei denen der Verdacht des Versicherungsmissbrauchs besteht.
Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -verhütung.
Lebensversicherung Aufnahme von Sonderrisiken, z. B. Ablehnung des Risikos
bzw. Annahme mit Beitragszuschlag aus versicherungsmedizinischen Gründen
aufgrund der Auskünfte anderer Versicherer, wegen verweigerter Nachuntersuchung;
Aufhebung des Vertrages durch Rücktritt oder Anfechtung seitens des
Versicherers; Ablehnung des Vertrages seitens des Versicherungsnehmers wegen
geforderter Beitragszuschläge. Zweck: Risikoprüfung
Rechtsschutzversicherung Vorzeitige Kündigungen und Kündigungen zum
normalen Vertragsablauf durch den Versicherer nach mindestens zwei Versicherungsfällen
innerhalb von 12 Monaten.
Kündigungen zum normalen Vertragsablauf durch den Versicherer nach mindestens
3 Versicherungs-fällen innerhalb von 36 Monaten. Vorzeitige Kündigungen
und Kündigungen zum normalen Vertrags-ablauf bei konkret begründetem
Verdacht einer betrügerischen Inanspruchnahme der Versicherung.
Zweck: Überprüfung der Angaben zu Vorversicherungen bei der Antragstellung.
Sachversicherung Aufnahme von Schäden und Personen, wenn Brandstiftung
vorliegt oder wenn aufgrund des Verdachts des Versicherungsmissbrauchs der
Vertrag gekündigt wird und bestimmte Schadensummen erreicht sind. Zweck:
Risikoprüfung, Schadenaufklärung, Verhinderung weiteren Missbrauchs.
Transportversicherung Aufnahme von auffälligen (Verdacht des Versiche-rungsmissbrauchs)
Schadenfällen, insbesondere in der Reisegepäckver-sicherung. Zweck:
Schadenaufklärung und Verhinderung von Versicherungsmissbrauch.
Unfallversicherung Meldung bei erheblicher Verletzung der vorvertraglichen
Anzeigepflicht, Leistungsablehnung wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung
im Schadenfall, wegen Vortäuschung eines Unfalls oder von Unfallfolgen,
außerordentlicher Kündigung durch den Versicherer nach
Leistungserbringung oder Klageerhebung auf Leistung. Zweck: Risikoprüfung
und Aufdeckung von Versicherungsmissbrauch.
5. Datenverarbeitung in
und außerhalb der Unternehmensgruppe
Einzelne Versicherungsbranchen (z. B. Lebens-, Kranken-, Sachversicherung)
und andere Finanzdienstleistungen, z. B. Kredite, Bausparen, Kapitalanlagen,
Immobilien werden durch rechtlich selbständige Unternehmen betrieben.
Um den Kunden einen umfassenden Versicherungsschutz anbieten zu können,
arbeiten die Unternehmen häufig in Unternehmensgruppen zusammen.
Zur Kostenersparnis werden
dabei einzelne Bereiche zentralisiert, wie das Inkasso oder
die Datenverarbeitung. So wird z. B. Ihre Adresse nur einmal
gespeichert, auch wenn Sie Verträge mit verschiedenen
Unternehmen abschließen; und auch Ihre Versicherungsnummer,
die Art der Verträge, ggf. Ihr Geburtsdatum, Kontonummer
und Bankleitzahl, d.h., Ihre allgemeinen Antrags-, Vertrags-
und Leistungsdaten werden in einer zentralen Datensammlung
geführt.
Dabei sind die sog. Partnerdaten
(z. B. Name, Adresse, Kundennummer, Kontonummer, Bankleitzahl,
bestehende Verträge) von allen Unternehmen der Gruppe
abfragbar. Auf diese Weise kann eingehende Post immer richtig
zugeordnet und bei telefonischen Anfragen sofort der zuständige
Partner genannt werden. Auch Geldeingänge können
so in Zweifelsfällen ohne Rückfragen korrekt verbucht
werden. Die übrigen allgemeinen Antrags-, Vertrags-
und Leistungsdaten sind dagegen nur von den Versicherungsunternehmen
abfragbar.
Obwohl alle diese Daten
nur zur Beratung und Betreuung des jeweiligen Kunden durch
die einzelnen Unternehmen verwendet werden, spricht das Gesetz
auch hier von "Datenübermittlung", bei der
die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes zu beachten
sind. Branchenspezifische Daten - wie z. B. Gesundheits-
oder Bonitätsdaten - bleiben dagegen unter ausschließlicher
Verfügung der jeweiligen Unternehmen.
6. Betreuung durch Versicherungsvermittler
In Ihren Versicherungsangelegenheiten sowie im Rahmen des sonstigen Dienstleistungsangebots
unserer Unternehmensgruppe bzw. unseres Kooperationspartners werden Sie durch
einen unserer Vermittler betreut, der Sie mit Ihrer Einwilligung auch in
sonstigen Finanzdienstleistungen berät. Vermittler in diesem Sinn sind
neben Einzelpersonen auch Vermittlungsgesellschaften sowie im Rahmen der
Zusammenarbeit bei Finanzdienstleistungen auch Kreditinstitute, Bausparkassen,
Kapitalanlage- und Immobiliengesellschaften u.a.
Um seine Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen
zu können, erhält der Vermittler zu diesen Zwecken
von uns die für die Betreuung und Beratung notwendigen
Angaben aus Ihren Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten,
z. B. Versicherungsnummer, Beiträge, Art des Versicherungsschutzes
und des Risikos, Zahl der Versicherungsfälle und Höhe
von Versicherungsleistungen sowie von unseren Partnerunternehmen
Angaben über andere finanzielle Dienstleistungen, z.
B. Abschluss und Stand Ihres Bausparvertrages. Ausschließlich
zum Zweck von Vertragsanpassungen in der Personenversicherung
können an den zuständigen Vermittler auch Gesundheitsdaten übermittelt
werden.
Unsere Vermittler verarbeiten
und nutzen selbst diese personenbezogenen Daten im Rahmen
der genannten Beratung und Betreuung des Kunden. Auch werden
Sie von uns über Änderungen der kundenrelevanten
Daten informiert. Jeder Vermittler ist gesetzlich und vertraglich
verpflichtet, die Bestimmungen des BDSG und seine besonderen
Verschwiegenheitspflichten (z. B. Berufsgeheimnis und Datengeheimnis)
zu beachten.
Der für Ihre Betreuung
zuständige Vermittler wird Ihnen mitgeteilt. Endet seine
Tätigkeit für unser Unternehmen (z. B. durch Kündigung
des Vermittlervertrages oder bei Pensionierung), regelt das
Unternehmen Ihre Betreuung neu; Sie werden hierüber
informiert.
7. Weitere Auskünfte
und Erläuterungen über Ihre Rechte
Sie haben als Betroffener nach dem Bundesdatenschutzgesetz neben dem eingangs
erwähnten Widerrufsrecht ein Recht auf Auskunft sowie unter bestimmten
Voraussetzungen ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung Ihrer
in einer Datei gespeicherten Daten.
Wegen eventueller weiterer
Auskünfte und Erläuterungen wenden Sie sich bitte
an den betrieblichen Datenschutzbeauftragten Ihres Versicherers.
Richten Sie auch ein etwaiges Verlangen auf Auskunft, Berichtigung,
Sperrung oder Löschung wegen der beim Rückversicherer
gespeicherten Daten stets an Ihren Versicherer. |